Gültig ab sofort bis auf Widerruf
Ein Update/eine neue Beurteilung erfolgt, sobald neue Informationen seitens Bund vorliegen.
Es gelten nach wie vor folgende Grundschutzmassnahmen des BAGs.
Gruppengrösse | Pro Stadt- und Themenführung ist eine maximale Personenzahl von 20 erlaubt. Je nach Partner gewisser Themenführung können weniger Personen zugelassen werden. |
Innenbereiche | Bei Besichtigungen von Innenbereichen ist es untersagt, Oberflächen oder andere Gegenstände anzufassen. |
Masken | Auf öffentlichen wie auch auf privaten Führungen gilt ab sofort eine Maskentragepflicht. Dabei liegt das Tragen und die Beschaffung in der Eigenverantwortung des Gastes und/oder der Gruppe. Schutzmasken können auch in der Tourist Information bezogen werden. Die Maskentragpflicht gilt ab sofort auch für alle Guides |
Eigenverantwortung | Gäste, welche zur Risikogruppe zählen, nehmen auf eigene Verantwortung teil. Teilnehmer, die Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder die Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen die Tour nicht antreten. |
Teilnehmerliste Öffentliche Führungen | Vor Ort müssen sich die Teilnehmenden in eine entsprechende Liste eintragen. |
Teilnehmerliste Private Führungen | Der Gast/Organisator muss über eine Teilnehmerliste inkl. Adresse und Nummer der ganzen Gruppe verfügen und im Ernstfall an Luzern Tourismus ausgehändigt werden. |
Ausrüstung Guides | Jeder Guide hat Desinfektionsmittel und Reserve-Masken dabei. |
Gerne beraten wir Sie unter +41 41 227 17 17 oder schreiben Sie uns eine Email an luzern@luzern.com.