Neue Reservationspflicht und Haltegebühr für Reisebusse in Luzern

Die Stadt Luzern wird per 1. April 2025 eine Reservationspflicht und Haltegebühren für Reisebusse einführen. Künftig sind Reisebusse verpflichtet, die Zufahrt auf die Halteplätze am Schwanenplatz, am Löwenplatz und am Kasernenplatz im Voraus zu buchen und dafür eine Gebühr von 100 Schweizer Franken zu entrichten. 

Mit der Gebühr und dem Reservationssystem soll das Reisebus-Aufkommen in der Stadt Luzern besser gelenkt und verteilt werden. Dies entspricht einem Bedürfnis von weiten Teilen der Bevölkerung, welche die mit den Gruppenreisen verbundenen Reisebusfahrten und Touristenströme zeitweise als kritisch wahrnimmt. 

Die ab 1. April 2025 erhobene Haltegebühr umfasst je einen Aus- und Einstiegsvorgang sowie bis zu 24 Stunden Parkierung auf den dafür vorgesehenen Plätzen. 

Eine Zufahrt zu den touristisch interessanten Halteplätzen (Schwanenplatz, Löwenplatz und Kasernenplatz) ist ohne vorherige Buchung und Bezahlung künftig nicht mehr möglich. 

Die Buchungen können ab 1. März 2025 und künftig dann maximal vier Monate vor der Ankunft in Luzern vorgenommen werden. 

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